Kosten & Rückerstattung
Kostenrückerstattung
Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein unterschiedlich großer Teil der Behandlungskosten rückerstattet!
ÖGK & BVAEB: hier ist bis auf weiteres keine Bewilligung notwendig!
SVS muss bewilligt werden!
WICHTIG: Therpieverordnung (Begriff HEILMASSAGE!) bei Hausarzt bzw. Facharzt ausstellen lassen!
Nach erfolgten Behandlungen mit der Therapieverordnung und den Rechnungen bei der jeweiligen Kasse einreichen!
Heilmasseurzuschüsse nach Kassen (wko.at)
Erstordination
Ausführliches Gespräch zum Kennenlernen
Wünsche, Ziele, Befundung
1. Behandlung
55min
50EUR
Therapien
55min - 65EUR
25min - 35EUR
Erstordination
Ausführliches Gespräch zum Kennenlernen
1. Behandlung
Wünsche, Ziele, Befundung
55min
50EUR
Therapien
55min - 65EUR
25min - 35EUR
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